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Der Zugang zu den Fonds ist beschränkt auf (i) qualifizierte Anleger gemäss Art. 10 Abs. 3 ff. des Bundesgesetz über kollektive Kapitalanlagen („KAG“), (ii) professionelle Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen („FIDLEG“) und (iii) professionelle Kunden gemäss Anhang II der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU; „MiFID II“) mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer entsprechenden Lizenz zur Erbringung von Vertriebs- / Angebotshandlungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder für (iii) solche, die hiermit aus eigener Initiative entsprechende Informationen zu spezifischen Finanzinstrumenten erfragen und als professionelle Kunden qualifizieren.

Die Fonds haben ihren Sitz in Luxemburg oder den Niederlanden. Die ACOLIN Fund Services AG, Postanschrift: Leutschenbachstrasse 50, CH-8050 Zürich, agiert als Schweizer Vertreter der Fonds. UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, Postanschrift: Europastrasse 2, P.O. Box, CH-8152 Opfikon, fungiert als Schweizer Zahlstelle.

Der Prospekt, die Key Investor Information Documents (KIIDs), die Satzung, die Jahres- und Halbjahresberichte der Fonds sind auf einfache Anfrage hin und kostenlos beim Schweizer Vertreter ACOLIN Fund Services AG erhältlich. Die Prospekte sind auch über die Website www.robeco.com/ch verfügbar.

Einige Fonds, über die Informationen auf dieser Website angezeigt werden, fallen möglicherweise nicht in den Geltungsbereich des KAG und müssen daher nicht über eine entsprechende Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verfügen.

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Weder Informationen noch Meinungen auf dieser Website stellen eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder einer anderweitigen Verfügung eines Finanzinstrumentes dar. Die Informationen auf dieser Webseite stellen keine Anlageberatung oder anderweitige Dienstleistung der Robeco Schweiz AG dar. Eine Investition in ein Produkt von Robeco Schweiz AG sollte erst erfolgen, nachdem die entsprechenden rechtlichen Dokumente wie Prospekt, Jahres- und Halbjahresberichte konsultiert wurden.

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Sustainable investing - Die Reise

Ausschlüsse und Screenings

Ausschlüsse sind das älteste und wahrscheinlich auch bekannteste Instrument im Bereich nachhaltiger Anlagen. Sie sind nach wie vor sehr wirkungsvoll, insbesondere für Anleger, die eine klare Vorstellung davon haben, welche Produkte oder Verhaltensweisen mit ihren Werten, Normen und Überzeugungen unvereinbar sind.

Die Wahrnehmung unserer Verantwortung als Interessenvertreter ist integraler Bestandteil des Ansatzes von Robeco im Bereich Sustainable Investing. Daher wollen wir keine Investitionen in Geschäftspraktiken tätigen, die unserer Meinung nach oder nach Ansicht unserer Kunden der Gesellschaft oder dem Planeten schaden oder anderweitig mit nachhaltigen Anlagestrategien unvereinbar sind. Deshalb werden bei allen Portfolios nach unserem eigenen Ermessen bestimmte Ausschlusskriterien angewendet.

Ausschlussrichtlinie


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Der Teufel liegt im Detail

Oberflächlich betrachtet erscheinen Ausschlüsse als relativ leicht umzusetzende Strategie. Doch der Ausschluss von Unternehmen oder ganzen Branchen aus nicht-finanziellen Gründen kann auch ungewollte Auswirkungen auf die Risiko/Ertrags-Charakteristik eines Portfolios haben. Außerdem müssen sich Investoren einigen schwierigen Fragen stellen. Wird der Ausschluss eines Unternehmens dazu führen, dass seine Produkte vom Markt genommen werden? So wie jemand, der eine Tierhandlung boykottiert, weil sie Welpen verkauft, um das Wohlergehen der Tiere zu schützen, wird dies andere Kunden nicht davon abhalten, dort ein Haustier zu kaufen. Und der ursprünglichen Kunde wird die Chance verpasst haben, den Ladenbesitzer davon zu überzeugen, das Angebot auf Tierfutter zu beschränken.

Kurz gesagt: es gibt andere Wege, um Veränderungen zu bewirken. Wie so oft bei der Geldanlage liegt der Teufel im Detail, wenn es um die Umsetzung geht. Ausschlüsse sind bei Robeco daher nicht lediglich eine Liste zu meidender Unternehmen, sondern eher ein Mittel, um einen Mindeststandard dafür festzulegen, was wir als Assetmanager für investierbar halten.

„Sin Stocks“ und laufende Kontroversen

Abgesehen von den eigenen ethischen Auffassungen und Werten des Investors gibt es Produkte und Geschäftspraktiken, die allgemein als kontrovers gelten (sog. Sin Stocks): Tabak, Waffen, Alkohol, Glücksspiel und Pornographie.

Doch was als kontrovers gilt, unterliegt laufenden Veränderungen. In den letzten Jahren ist es beispielsweise auf Produktebene üblicher geworden, die am stärksten klimaschädlichen Bereiche wie Kraftwerkskohle und Gas auszuschließen. Was das Geschäftsgebaren angeht, werden die zehn Grundsätze des UN Global Compact oft als Leitfaden dafür verwendet, welche Bereiche auszuschließen sind.

Screenings

Ausschlüsse an sich sind vielleicht nicht immer so wirkungsvoll, wie wir es uns wünschen würden, aber sie spielen eine wichtige Rolle in der Gesamtheit der Instrumente, die einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Investor zur Verfügung stehen. Ein Ausschluss kann besonders nützlich sein, wenn er als potentielle Konsequenz für ein Unternehmen (oder ein Land) formuliert wird, wenn es die im Rahmen des Engagements gesetzten Ziele nicht erreicht.

Screenings sind Ausschüssen stets vorgeschaltet und können in die Kategorie, die auf umstrittenem Verhalten basiert (direkt oder nach dem Engagement), die weniger häufige Kategorie, die auf Aktivität/Produkt basiert, oder sogar die Kategorie, die auf Screening auf Länderebene basiert, unterteilt werden. Sie alle können zu einem Ausschluss führen.

Es gibt weitere Screening-Instrumente, um das Anlageuniversum mit den Zielen eines Portfolios in Einklang zu bringen.

Wir bei Robeco verwenden in Abhängigkeit von den Strategiezielen verschiedene Arten von Screenings, die Ausschlüsse nach sich ziehen. Um einige Beispiele zu geben verwenden wir die nachfolgend beschriebenen „Blöcke“:

  • SDG-Screenings stellen sicher, dass das Universum zulässiger Anlagen dadurch definiert wird, dass Unternehmen eine bestimmte von den SDGs vorgegebene Schwelle erreichen müssen

  • Bei klimabezogenen Strategien gelten strengere Ausschlüsse von Aktivitäten im Bereich fossiler Brennstoffe auf Basis der Geschäftstätigkeit

  • Negative Screenings werden eingesetzt, um Bestandteile des Anlageuniversums mit schlechtem ESG-Profil auszuschließen, beispielsweise bei unserer Gender-Strategie

  • Screenings dienen dazu sicherzustellen, dass wir nur diejenigen Unternehmen erfassen, die positiv zu einem speziellen Nachhaltigkeitsthema beitragen


Oberflächlich betrachtet erscheinen Ausschlüsse als einfachster aller ESG-Bausteine, die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Investoren zur Verfügung stehen. Doch bei näherem Hinschauen kann sich diese Einschätzung ändern. Ausschlüsse sind nicht einfach „nur“ Ausschlüsse. Sie erfordern Einblicke und Research im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und Produkte der Unternehmen sowie einen integrierten Ansatz, bei dem unter Umständen mehrere Arten von Filtern und Active Ownership-Instrumenten zusammenwirken müssen, um zu gewährleisten, dass den Zielen eines Investors angemessen Rechnung getragen wird.


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